CareLit Fachartikel
Arbeitsschutz und Arbeitnehmervertretung: Gleiche Ziele verbinden
Dr. Kring, F. · Sicherheitsbeauftragter · 2024 · Heft 12 · S. 37 bis 39
Dokument
322879
CareLit-ID
Jahr
2024
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Betriebsund Personalräte sollen beobachten, gestalten und mitwirken. Ihre Rechte und Pflichten betreffen vielfach Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz. Wo Sicherheitsbeauftragte und engagierte Arbeitnehmervertreter guten Kontakt pflegen und in offenem Austausch stehen, ist dies die beste Voraussetzung, Arbeitsschutzanliegen tief in der Belegschaft zu verankern.
Schlagworte
ARBEITSSCHUTZ
ZUSAMMENARBEIT
BETRIEB
RECHT
ARBEITNEHMER
ARBEITSZEIT
BERATUNG
ENTSCHEIDUNG
KONFLIKT
Belegschaft
Arbeit
Sicherheitsbeauftragter