CareLit Fachartikel
Beitragsordnung Berufsverband Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten (BDA) e. V., gültig ab 01.01.2024
N.N. · Anästhesiologie und Intensivmedizin · 2024 · Heft 12 · S. 197
Dokument
322901
CareLit-ID
Jahr
2024
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Mitglieder des BDA werden hinsichtlich ihrer Beitragsverpflichtung in verschiedene Gruppen unterteilt. Die unterschiedlichen Beitragsgruppen und Beitragshöhen werden satzungsgemäß durch die Mitgliederversammlung beschlossen. Die Mitglieder sind verpflichtet, dem BDA unaufgefordert Änderungen ihrer beruflichen Situation mitzuteilen, sofern diese für die Einstufung in eine der Beitragsgruppen von Belang sind. Dies beinhaltet auch die Pflicht zur Vorlage eines geeigneten Nachweises. Auf andere Weise bekannt gewordene Änderungen werden in gleicher Weise berücksichtigt.
Schlagworte
ZEITSCHRIFT
BERUFSVERBAND
FACHGEBIET
INFORMATION
TOD
VERSICHERUNGSSCHUTZ
Anästhesisten
Anästhesiologie
Intensivmedizin
Anästhesiologie und Intensivmedizin