CareLit Fachartikel

Beitragsordnung Berufsverband Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten (BDA) e. V., gültig ab 01.01.2024

N.N. · Anästhesiologie und Intensivmedizin · 2024 · Heft 12 · S. 197

Dokument
322901
CareLit-ID
Jahr
2024
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Anästhesiologie und Intensivmedizin
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 12 / 2024
Jahrgang 49
Seiten
197
Erschienen: 2024-12-11 02:40:21
ISSN
0170-5334
DOI

Zusammenfassung

Die Mitglieder des BDA werden hinsichtlich ihrer Beitragsverpflichtung in verschiedene Gruppen unterteilt. Die unterschiedlichen Beitragsgruppen und Beitragshöhen werden satzungsgemäß durch die Mitgliederversammlung beschlossen. Die Mitglieder sind verpflichtet, dem BDA unaufgefordert Änderungen ihrer beruflichen Situation mitzuteilen, sofern diese für die Einstufung in eine der Beitragsgruppen von Belang sind. Dies beinhaltet auch die Pflicht zur Vorlage eines geeigneten Nachweises. Auf andere Weise bekannt gewordene Änderungen werden in gleicher Weise berücksichtigt.

Schlagworte

ZEITSCHRIFT BERUFSVERBAND FACHGEBIET INFORMATION TOD VERSICHERUNGSSCHUTZ Anästhesisten Anästhesiologie Intensivmedizin Anästhesiologie und Intensivmedizin