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Schon wieder: Keine Mitbestimmung bei Ermessensentscheidungen im Rahmen der Stufenzuordnung im Tarifbereich.

Rothländer, C. · Die Personalvertretung · 2024 · Heft 12 · S. 532 bis 537

Dokument
322924
CareLit-ID
Jahr
2024
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung
Autor:innen
Rothländer, C.
Ausgabe
Heft 12 / 2024
Jahrgang 24
Seiten
532 bis 537
Erschienen: 2024-12-13 08:45:17
ISSN
1868-7857
DOI

Zusammenfassung

1. Einleitung Mit der Schaffung des jüngeren Tarifrechts des öffentlichen Dienstes wie z. B. TVöD, TV-L aber auch diesem folgend des weiteren Tarifrechts des öffentlichen Dienstes wurde das noch zu Zeiten des BAT geltende System des Aufstiegs innerhalb der (damaligen) Vergütungsgruppe nach dem Lebensalter richtigerweise abgelöst durch das System der Stufenzuordnung. Dieses stellt auf die im öffentlichen Dienst, bzw. in der Tätigkeit zurückgelegte berufliche Erfahrung ab. Vergleichbares gilt für den Aufstieg innerhalb einer Besoldungsgruppe bei Beamtinnen und Beamten. Nur: Das Personalvertretungsrecht hat diese E…

Schlagworte

MITBESTIMMUNG ENTSCHEIDUNG RECHTSPRECHUNG EINGRUPPIERUNG ARBEITGEBER EINSTELLUNG RECHT BAT HAMBURG Gesetz Arbeitsverhältnis Charakter Arbeit Berlin Blei Arbeitnehmer