Schon wieder: Keine Mitbestimmung bei Ermessensentscheidungen im Rahmen der Stufenzuordnung im Tarifbereich.
Rothländer, C. · Die Personalvertretung · 2024 · Heft 12 · S. 532 bis 537
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
1. Einleitung Mit der Schaffung des jüngeren Tarifrechts des öffentlichen Dienstes wie z. B. TVöD, TV-L aber auch diesem folgend des weiteren Tarifrechts des öffentlichen Dienstes wurde das noch zu Zeiten des BAT geltende System des Aufstiegs innerhalb der (damaligen) Vergütungsgruppe nach dem Lebensalter richtigerweise abgelöst durch das System der Stufenzuordnung. Dieses stellt auf die im öffentlichen Dienst, bzw. in der Tätigkeit zurückgelegte berufliche Erfahrung ab. Vergleichbares gilt für den Aufstieg innerhalb einer Besoldungsgruppe bei Beamtinnen und Beamten. Nur: Das Personalvertretungsrecht hat diese E…