CareLit Fachartikel
Ersatz von Rechtsanwaltskosten in Einigungsstellenverfahren
N.N. · Die Personalvertretung · 2024 · Heft 12 · S. 553 bis 556
Dokument
322925
CareLit-ID
Jahr
2024
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ein Feststellungsantrag des Personalrats (Antragsteller), der darauf gerichtet ist, dass die Dienststelle (Antragsgegnerin) verpflichtet ist, den Antragsteller von noch ausstehenden Rechtsanwaltskosten, die im Zuge der Tätigkeit eines Einigungsstellenverfahrens entstanden sind, freizustellen, ist mangels Feststellungsinteresses unzulässig.
Schlagworte
KOSTEN
PERSONALRAT
RECHTSPRECHUNG
PERSONALVERTRETUNG
ENTSCHEIDUNG
EINSTELLUNG
VEREINBARUNG
BEURTEILUNG
EINARBEITUNG
Berlin
Gesetz
Die Personalvertretung