CareLit Fachartikel
Ersatz von Rechtsanwaltskosten in Einigungsstellenverfahren
N.N. · Die Personalvertretung · 2024 · Heft 12 · S. 553 bis 555
Dokument
322926
CareLit-ID
Jahr
2024
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ein Feststellungsantrag des Personalrats (Antragsteller), der darauf gerichtet ist, dass die Dienststelle (Antragsgegnerin) verpflichtet ist, den Antragsteller von noch ausstehenden Rechtsanwaltskosten, die im Zuge der Tätigkeit eines Einigungsstellenverfahrens entstanden sind, freizustellen, ist mangels Feststellungsinteresses unzulässig.
Schlagworte
KOSTEN
RECHTSPRECHUNG
PERSONALRAT
VORSCHRIFTEN
GERICHT
PERSONALVERTRETUNG
BILDUNG
ENTSCHEIDUNG
SCHLESWIG-HOLSTEIN
Dokumentation
Beurteilung
Arbeit
Berlin
Betrug
Personalentwicklung
Gesetz