CareLit Fachartikel

Zum Beamtenrecht: Ausreichende Verwendungsbreite als Eignungsmerkmal im Auswahlverfahren.

N.N. · Die Personalvertretung · 2024 · Heft 12 · S. 563 bis 568

Dokument
322929
CareLit-ID
Jahr
2024
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 12 / 2024
Jahrgang 24
Seiten
563 bis 568
Erschienen: 2024-12-13 08:46:31
ISSN
1868-7857
DOI

Zusammenfassung

Stellt der Dienstherr Anforderungen auf, die zwingend für die weitere Berücksichtigung im Auswahlverfahren sind, müssen diese Vorgaben den Maßstäben aus Art. 33 Abs. 2 GG entsprechen. Bei der „forderlichen“ Vergabe eines Dienstpostens mit Führungsaufgaben für mehrere Sachgebiete (hier: Referatsleiter beim Bundesnachrichtendienst) kann die Forderung nach einer ausreichenden Verwendungsbreite gerechtfertigt sein (hier: mindestens zwei Sachgebietsleiter-Dienstposten mit einer Gesamtzeit von vier Jahren).

Schlagworte

PERSONALRAT RECHTSPRECHUNG BEWERBUNG LEITUNG LEISTUNG BEURTEILUNG PROGNOSE PROJEKTGRUPPE WAHRNEHMUNG Ausschreibung Aufschub Berlin Auge Die Personalvertretung