CareLit Fachartikel
Zum Beamtenrecht: Ausreichende Verwendungsbreite als Eignungsmerkmal im Auswahlverfahren.
N.N. · Die Personalvertretung · 2024 · Heft 12 · S. 563 bis 568
Dokument
322929
CareLit-ID
Jahr
2024
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Stellt der Dienstherr Anforderungen auf, die zwingend für die weitere Berücksichtigung im Auswahlverfahren sind, müssen diese Vorgaben den Maßstäben aus Art. 33 Abs. 2 GG entsprechen. Bei der „forderlichen“ Vergabe eines Dienstpostens mit Führungsaufgaben für mehrere Sachgebiete (hier: Referatsleiter beim Bundesnachrichtendienst) kann die Forderung nach einer ausreichenden Verwendungsbreite gerechtfertigt sein (hier: mindestens zwei Sachgebietsleiter-Dienstposten mit einer Gesamtzeit von vier Jahren).
Schlagworte
PERSONALRAT
RECHTSPRECHUNG
BEWERBUNG
LEITUNG
LEISTUNG
BEURTEILUNG
PROGNOSE
PROJEKTGRUPPE
WAHRNEHMUNG
Ausschreibung
Aufschub
Berlin
Auge
Die Personalvertretung