CareLit Fachartikel
Sozialrecht
N.N. · Neue Caritas · 2024 · Heft 21 · S. 19
Dokument
322986
CareLit-ID
Jahr
2024
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Sozialhilfeträger muss bei Schenkungsrückforderung abwägen; Rückforderung bei Verletzung der Mitwirkungspflicht ist rechtens; Jobcenter muss Umzugskosten übernehmen: Gericht rügt Behördenwillkür
Schlagworte
ELTERN
ERLASS
KIND
ALTER
EINRICHTUNG
ENTSCHEIDUNG
FAMILIE
FRAU
GERICHT
Familienkasse
Kindergeld
Kläger
Sozialhilfeträger
Wurde
Jobcenter
Seine