CareLit Fachartikel
BGT informiert Abschlusserklärung des 19. Betreuungsgerichtstags 2024
N.N. · BtPrax · 2024 · Heft 6 · S. 208 bis 209
Dokument
323111
CareLit-ID
Jahr
2024
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Am 01.01.2023 ist die Reform des Betreuungsrechts in Kraft getreten. Es wurde klargestellt, dass die rechtliche Betreuung ein System der Unterstützung für Menschen mit Behinderung und Krankheit ist, die ihre Angelegenheiten nicht regeln können. Das Selbstbestimmungsrecht rechtlich betreuter Menschen soll gestärkt werden. Sie sollen ihr Leben nach ihren Wünschen und Möglichkeiten gestalten können. Dazu benötigen sie die erforderliche Unterstützung.
Schlagworte
REFORM
UNTERBRINGUNG
BETREUUNG
LEBEN
EINRICHTUNG
ZIEL
AUSBAU
BEHINDERUNG
BETREUUNGSGESETZ
Berlin
Betreuungsrecht
Gesetz
Deutschland
Finanzierung
BtPrax