CareLit Fachartikel

BGT informiert Abschlusserklärung des 19. Betreuungsgerichtstags 2024

N.N. · BtPrax · 2024 · Heft 6 · S. 208 bis 209

Dokument
323111
CareLit-ID
Jahr
2024
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
BtPrax
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 6 / 2024
Jahrgang 33
Seiten
208 bis 209
Erschienen: 2024-12-17 09:24:34
ISSN
0942-2390
DOI

Zusammenfassung

Am 01.01.2023 ist die Reform des Betreuungsrechts in Kraft getreten. Es wurde klargestellt, dass die rechtliche Betreuung ein System der Unterstützung für Menschen mit Behinderung und Krankheit ist, die ihre Angelegenheiten nicht regeln können. Das Selbstbestimmungsrecht rechtlich betreuter Menschen soll gestärkt werden. Sie sollen ihr Leben nach ihren Wünschen und Möglichkeiten gestalten können. Dazu benötigen sie die erforderliche Unterstützung.

Schlagworte

REFORM UNTERBRINGUNG BETREUUNG LEBEN EINRICHTUNG ZIEL AUSBAU BEHINDERUNG BETREUUNGSGESETZ Berlin Betreuungsrecht Gesetz Deutschland Finanzierung BtPrax