CareLit Fachartikel

5. Zur Unterbringung Schlagworte: Eine betreuungsrechtliche Unterbringung schließt eine öffentlich-rechtliche aus.

N.N. · BtPrax · 2024 · Heft 6 · S. 213 bis 214

Dokument
323116
CareLit-ID
Jahr
2024
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
BtPrax
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 6 / 2024
Jahrgang 33
Seiten
213 bis 214
Erschienen: 2024-12-17 09:24:34
ISSN
0942-2390
DOI

Zusammenfassung

1. Ist die Betroffene bereits nach § 1831 BGB untergebracht, schließt dies eine gleichzeitige Unterbringung nach HessPsychKHG aus (vgl. § 9 III HessPsychKHG). 2. Eine doppelte Unterbringung führt letztlich zu erheblicher Rechtsunsicherheit, da nach § 1831 III BGB der Betreuer die Unterbringung zu beenden hat, wenn ihre Voraussetzungen weggefallen sind, wohingegen nach § 27 und § 28 HessPsychKHG es hingegen der Klinik obliegt, zu prüfen, ob die Voraussetzungen der Unterbringung noch vorliegen und einen Wegfall der Voraussetzungen dem Gericht mitzuteilen. Es wäre folglich völlig unklar, wann der Betroffene aus der…

Schlagworte

UNTERBRINGUNG GERICHT ENTSCHEIDUNG BETREUUNG FIXIERUNG KRANKENKASSE RECHT EINRICHTUNG GESETZ Bevollmächtigter Psychiatrie Aufschub Betreuungsrecht Schizophrenie BtPrax