CareLit Fachartikel
8. Zur Vorsorgevollmacht Schlagworte: Keine Vollbetreuung bei Ungeeignetheit nur einer bevollmächtigten Person.
N.N. · BtPrax · 2024 · Heft 6 · S. 217 bis 218
Dokument
323117
CareLit-ID
Jahr
2024
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
1. Sind in einer Vorsorgevollmacht mehrere einzelvertretungsberechtigte Bevollmächtigte bestellt und erweist sich (nur) einer von ihnen als ungeeignet, kommt die Einrichtung einer Vollbetreuung in den von der Vorsorgevollmacht umfassten Aufgabenbereichen regelmäßig nicht in Betracht, wenn und soweit für die Besorgung der Angelegenheiten des Betroffenen noch ein geeigneter Bevollmächtigter mit Einzelvertretungsbefugnis zur Verfügung steht. 2. Die Einrichtung einer Kontrollbetreuung kann sich auch auf einen von mehreren Vorsorgebevollmächtigten beziehen.
Schlagworte
BETREUUNG
RECHT
EINRICHTUNG
ENTSCHEIDUNG
VOLLMACHT
GERICHT
RECHTSPRECHUNG
TESTAMENT
BEURTEILUNG
Bevollmächtigter
Gesetz
BtPrax