CareLit Fachartikel

8. Zur Vorsorgevollmacht Schlagworte: Keine Vollbetreuung bei Ungeeignetheit nur einer bevollmächtigten Person.

N.N. · BtPrax · 2024 · Heft 6 · S. 217 bis 218

Dokument
323117
CareLit-ID
Jahr
2024
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
BtPrax
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 6 / 2024
Jahrgang 33
Seiten
217 bis 218
Erschienen: 2024-12-17 09:24:34
ISSN
0942-2390
DOI

Zusammenfassung

1. Sind in einer Vorsorgevollmacht mehrere einzelvertretungsberechtigte Bevollmächtigte bestellt und erweist sich (nur) einer von ihnen als ungeeignet, kommt die Einrichtung einer Vollbetreuung in den von der Vorsorgevollmacht umfassten Aufgabenbereichen regelmäßig nicht in Betracht, wenn und soweit für die Besorgung der Angelegenheiten des Betroffenen noch ein geeigneter Bevollmächtigter mit Einzelvertretungsbefugnis zur Verfügung steht. 2. Die Einrichtung einer Kontrollbetreuung kann sich auch auf einen von mehreren Vorsorgebevollmächtigten beziehen.

Schlagworte

BETREUUNG RECHT EINRICHTUNG ENTSCHEIDUNG VOLLMACHT GERICHT RECHTSPRECHUNG TESTAMENT BEURTEILUNG Bevollmächtigter Gesetz BtPrax