Die Auswirkungen der Betreuungsrechtsreform auf die rechtliche Betreuung kognitiv/geistig beeinträchtigter Menschen im ambulant betreuten Wohnen
Weß, C. · BtPrax · 2024 · Heft 6 · S. 202 bis 207
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
1. Menschen mit Behinderungen Das Neunte Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) definiert nach § 2 Abs. 1 Satz 1 Menschen mit Behinderungen als Personen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Verbindung mit einstellungsund umweltbedingten Barrieren länger als sechs Monate an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können. Eine Beeinträchtigung liegt vor, wenn der Gesundheitszustand vom altersentsprechenden Zustand abweicht. Menschen haben nach § 99 Abs. 1 SGB IX i. V. m. §§ 1 bis 3 der Eingliederungshilfe-Verordnung Anspruch auf Eingliederungshilfe, wenn…