CareLit Fachartikel

10. Zur Vergütung

N.N. · BtPrax · 2024 · Heft 6 · S. 219 bis 220

Dokument
323122
CareLit-ID
Jahr
2024
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
BtPrax
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 6 / 2024
Jahrgang 33
Seiten
219 bis 220
Erschienen: 2024-12-17 09:24:34
ISSN
0942-2390
DOI

Zusammenfassung

1. Nach § 1877 Abs. 3 BGB gelten als Aufwendungen auch solche Dienste des Betreuers, die zu seinem Gewerbe oder Beruf gehören. Nach diesen Grundsätzen kann ein Betreuer, der Rechtsanwalt ist, seine Vergütung nach dem RVG verlangen, wenn er eine Tätigkeit ausgeübt hat, für die ein Betreuer, der kein Rechtsanwalt ist, einen Rechtsanwalt beauftragt hätte.

Schlagworte

BETREUUNG GEWALT REFORM ZEIT GERICHT GESETZ GUTACHTEN HAND LEISTUNG ES WAHRNEHMUNG BESCHLEUNIGUNG SCHREIBEN HÖHE VERSTÄNDNIS VERSICHERUNG