CareLit Fachartikel
10. Zur Vergütung
N.N. · BtPrax · 2024 · Heft 6 · S. 219 bis 220
Dokument
323122
CareLit-ID
Jahr
2024
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
1. Nach § 1877 Abs. 3 BGB gelten als Aufwendungen auch solche Dienste des Betreuers, die zu seinem Gewerbe oder Beruf gehören. Nach diesen Grundsätzen kann ein Betreuer, der Rechtsanwalt ist, seine Vergütung nach dem RVG verlangen, wenn er eine Tätigkeit ausgeübt hat, für die ein Betreuer, der kein Rechtsanwalt ist, einen Rechtsanwalt beauftragt hätte.
Schlagworte
BETREUUNG
GEWALT
REFORM
ZEIT
GERICHT
GESETZ
GUTACHTEN
HAND
LEISTUNG
ES
WAHRNEHMUNG
BESCHLEUNIGUNG
SCHREIBEN
HÖHE
VERSTÄNDNIS
VERSICHERUNG