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11. Zum Heimplatz Schlagworte: Rechtmäßigkeit der fristlosen Kündigung bei Zahlungsrückständen

Dr. Mazur, S. · BtPrax · 2024 · Heft 6 · S. 221 bis 224

Dokument
323123
CareLit-ID
Jahr
2024
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
BtPrax
Autor:innen
Dr. Mazur, S.
Ausgabe
Heft 6 / 2024
Jahrgang 33
Seiten
221 bis 224
Erschienen: 2024-12-17 09:24:34
ISSN
0942-2390
DOI

Zusammenfassung

1. Hohe Zahlungsrückstände der Pflegeheimkosten rechtfertigen eine fristlose Kündigung des Heimplatzes. 2. Die Einräumung einer Räumungsfrist ist bei erheblichen Zahlungsrückständen nicht zu gewähren. Daran ändert weder das Alter noch die gesundheitliche Situation der Mieterin etwas. 3. Die Verletzung der Obliegenheit der Suche eines neuen Heimplatzes durch den Betreuer ist der Mieterin zuzurechnen. Ist der Betreuer selbst nicht in der Lage, die Aufgabe zu bewältigen, so muss er einen Betreuerwechsel beantragen.

Schlagworte

UNTERBRINGUNG ENTSCHEIDUNG URTEIL EINRICHTUNG GERICHT HEIMVERTRAG WIRKUNG LANDKREIS BETREUUNG Krankenhaus Psychiatrie Gesetz Betrug BtPrax