CareLit Fachartikel
15. Zum Einwilligungsvorbehalt Schlagworte: Einwilligungsvorbehalt trotz Geschäftsunfähigkeit und frühere Überprüfung der Betreuung
N.N. · BtPrax · 2024 · Heft 6 · S. 227 bis 230
Dokument
323126
CareLit-ID
Jahr
2024
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
1. Die erneute Entscheidung über die Aufhebung oder Verlängerung der Betreuung nach §§ 294, 295 FamFG ist auch dann möglich, wenn die in der Beschlussformel des Beschlusses über die Bestellung eines Betreuers angegebene Überprüfungsfrist nach § 286 Abs. 3 FamFG noch (weit) in der Zukunft liegt.
Schlagworte
BETREUUNG
ENTSCHEIDUNG
UNTERBRINGUNG
GERICHT
EINRICHTUNG
FIXIERUNG
GESETZ
GESUNDHEITSAMT
GUTACHTEN
Ärzte
Psychiatrie
Krankenhaus
Berlin
Demenz
Betreuungsrecht
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