CareLit Fachartikel

15. Zum Einwilligungsvorbehalt Schlagworte: Einwilligungsvorbehalt trotz Geschäftsunfähigkeit und frühere Überprüfung der Betreuung

N.N. · BtPrax · 2024 · Heft 6 · S. 227 bis 230

Dokument
323126
CareLit-ID
Jahr
2024
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
BtPrax
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 6 / 2024
Jahrgang 33
Seiten
227 bis 230
Erschienen: 2024-12-17 09:24:34
ISSN
0942-2390
DOI

Zusammenfassung

1. Die erneute Entscheidung über die Aufhebung oder Verlängerung der Betreuung nach §§ 294, 295 FamFG ist auch dann möglich, wenn die in der Beschlussformel des Beschlusses über die Bestellung eines Betreuers angegebene Überprüfungsfrist nach § 286 Abs. 3 FamFG noch (weit) in der Zukunft liegt.

Schlagworte

BETREUUNG ENTSCHEIDUNG UNTERBRINGUNG GERICHT EINRICHTUNG FIXIERUNG GESETZ GESUNDHEITSAMT GUTACHTEN Ärzte Psychiatrie Krankenhaus Berlin Demenz Betreuungsrecht BtPrax