Neue Befristungsregelung im Bereich der Katholischen Kirche
Dr. Eder, J. · Zeitschrift für Tarifrecht · 2024 · Heft 12 · S. 1 bis 13
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
1. Zuständigkeit für die Befristungsregelung im kirchlichen Arbeitsvertragsrecht Das Arbeitsvertragsrecht für die kirchlichen Rechtsträger mit ihren ca. 850. 000 Beschäftigten im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz wird von arbeitsrechtlichen Kommissionen beschlossen und durch den jeweiligen Diözesanbischof mit der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft gesetzt. Alle dem Diözesanbischof kirchengesetzlich oder satzungsrechtlich unterworfenen Rechtsträger sind damit verpflichtet, diese auf dem Dritten Weg geschaffenen Regelungen mit ihren Beschäftigten arbeitsvertraglich zu vereinbaren.