CareLit Fachartikel

Neue Befristungsregelung im Bereich der Katholischen Kirche

Dr. Eder, J. · Zeitschrift für Tarifrecht · 2024 · Heft 12 · S. 1 bis 13

Dokument
323170
CareLit-ID
Jahr
2024
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht
Autor:innen
Dr. Eder, J.
Ausgabe
Heft 12 / 2024
Jahrgang 38
Seiten
1 bis 13
Erschienen: 2024-12-17 01:09:33
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

1. Zuständigkeit für die Befristungsregelung im kirchlichen Arbeitsvertragsrecht Das Arbeitsvertragsrecht für die kirchlichen Rechtsträger mit ihren ca. 850. 000 Beschäftigten im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz wird von arbeitsrechtlichen Kommissionen beschlossen und durch den jeweiligen Diözesanbischof mit der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft gesetzt. Alle dem Diözesanbischof kirchengesetzlich oder satzungsrechtlich unterworfenen Rechtsträger sind damit verpflichtet, diese auf dem Dritten Weg geschaffenen Regelungen mit ihren Beschäftigten arbeitsvertraglich zu vereinbaren.

Schlagworte

SOZIALRECHT ZEITSCHRIFT ENTSCHEIDUNG ZEIT VORSCHRIFTEN ARBEITGEBER BERLIN EINSTELLUNG SCHIEDSSTELLE Arbeitsverhältnis Berufsgruppen Arbeitsrecht Zeitschrift für Tarifrecht