Post-COVID-Syndrom aus Sicht der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege
Struve, N.; Frosch, C.; Drechsel-Schlund, C. · Neurologie und Rehabilitation · 2024 · Heft 4 · S. 216 bis 218
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zusammenfassung Eine SARS-CoV-2-Infektion und -Erkrankung kann als eine Berufskrankheit oder ein Arbeitsunfall anerkannt werden. Den gesetzlichen Unfallversicherungsträgern wurden bis Ende 2023 über 600. 000 Verdachtsanzeigen gemeldet [3], davon entfallen ca. drei Viertel auf die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW). Der Anteil an Langzeitverläufen bei anerkannten Versicherungsfällen liegt bei circa 1, 5 %. Die Diagnostik und Rehabilitation wird individuell auf die Symptome und Teilhabebedarfe der Betroffenen ausgerichtet. Ziel ist die Wiederherstellung der Gesundheit und Arbeits…