CareLit Fachartikel
Soziale Pflegeversicherung
N.N. · Kranken- und Pflegeversicherung · 2024 · Heft 6 · S. 260 bis 264
Dokument
323408
CareLit-ID
Jahr
2024
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
260 KrV 06. 24 Aktuelle Entscheidungen ber 2015. Angesichts der Schwere und Chronizität des Krankheitsbildcs war es von vornherein zu erwarten, dass die Behandlungs dauer deutlich mehr als drei bis vier Wochen umfassen würde. Tatsächlich hat die Behandlung rund 20 Wochen umfasst. Diese Dauer war nicht durch erst nachträglich zu verzeichnende Verän derungen bedingt, sondern trug der Schwere der medizinischen Ausgangstage Rechnung. Gegenteiliges ist nicht ersichtlich und wird insbesondere
Schlagworte
GUTACHTEN
MDK
HILFE
PFLEGEVERSICHERUNG
URTEIL
HAND
RENTENVERSICHERUNG
SACHSEN-ANHALT
BEHINDERUNG
Angst
Beobachtung
Atrophie
Schmerztherapie
Körperpflege
Depressive Störung
Allgemeinmedizin