CareLit Fachartikel

"Mehrere Erkrankungen, lange AU-Zeit: Wie ist das mit der Lohnfortzahlung? "

Sausen, P. · Altenpflege · 2025 · Heft 1 · S. 16

Dokument
323660
CareLit-ID
Jahr
2025
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenpflege
Autor:innen
Sausen, P.
Ausgabe
Heft 1 / 2025
Jahrgang 21
Seiten
16
Erschienen: 2025-01-06 10:10:17
ISSN
0341-0455
DOI

Zusammenfassung

Im Krankheitsfall gibt es für maximal sechs Wochen einen Anspruch auf Lohnfortzahlung. Aber was ist, wenn jemand erst durch die eine, dann durch eine weitere Erkrankung zusammenhängend über längere Zeit arbeitsunfähig ist? Beginnt die sechswöchige Frist mit der zweiten Erkrankung von vorn? So ist die Rechtslage.

Schlagworte

ARBEITNEHMER KRANKHEIT ARBEITGEBER LOHNFORTZAHLUNG MITARBEITER ZEIT ARBEITSRECHT Arbeitsverhältnis Bescheinigung Altenpflege