CareLit Fachartikel
"Mehrere Erkrankungen, lange AU-Zeit: Wie ist das mit der Lohnfortzahlung? "
Sausen, P. · Altenpflege · 2025 · Heft 1 · S. 16
Dokument
323660
CareLit-ID
Jahr
2025
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im Krankheitsfall gibt es für maximal sechs Wochen einen Anspruch auf Lohnfortzahlung. Aber was ist, wenn jemand erst durch die eine, dann durch eine weitere Erkrankung zusammenhängend über längere Zeit arbeitsunfähig ist? Beginnt die sechswöchige Frist mit der zweiten Erkrankung von vorn? So ist die Rechtslage.
Schlagworte
ARBEITNEHMER
KRANKHEIT
ARBEITGEBER
LOHNFORTZAHLUNG
MITARBEITER
ZEIT
ARBEITSRECHT
Arbeitsverhältnis
Bescheinigung
Altenpflege