CareLit Fachartikel

Heilmittel-Richtlinie und Rahmenvertrag: Müssen Arbeitgeber ihre Mitarbeiter schulen?

Bährle, R. · Ergotherapie & Rehabilitation · 2025 · Heft 1 · S. 29 bis 30

Dokument
323722
CareLit-ID
Jahr
2025
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Ergotherapie & Rehabilitation
Autor:innen
Bährle, R.
Ausgabe
Heft 1 / 2025
Jahrgang 17
Seiten
29 bis 30
Erschienen: 2025-01-07 09:09:36
ISSN
0942-8623
DOI

Zusammenfassung

Der Rahmenvertrag und die Heilmittel-Richtlinie sind die Grundlage für die Behandlung von in gesetzlichen Krankenkassen versicherten Patienten und für die Abrechnung der erbrachten Behandlungen. Es ist daher unerlässlich, dass der Inhalt beider Regelungen bekannt ist - und zwar nicht nur Praxisinhabern oder der Einrichtung, die ergotherapeutische Leistungen erbringt, sondern auch den Mitarbeitern. Es stellt sich daher die Frage, ob diese sich das Wissen darüber selbst beschaffen müssen oder sich darauf verlassen können, dass Arbeitgeber ihnen das notwendige Wissen vermitteln.

Schlagworte

ARBEITGEBER MITARBEITER ERGOTHERAPIE ARBEITNEHMER ARBEITSZEIT RECHT Copyright Arbeit Ergotherapie & Rehabilitation