Heilmittel-Richtlinie und Rahmenvertrag: Müssen Arbeitgeber ihre Mitarbeiter schulen?
Bährle, R. · Ergotherapie & Rehabilitation · 2025 · Heft 1 · S. 29 bis 30
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Rahmenvertrag und die Heilmittel-Richtlinie sind die Grundlage für die Behandlung von in gesetzlichen Krankenkassen versicherten Patienten und für die Abrechnung der erbrachten Behandlungen. Es ist daher unerlässlich, dass der Inhalt beider Regelungen bekannt ist - und zwar nicht nur Praxisinhabern oder der Einrichtung, die ergotherapeutische Leistungen erbringt, sondern auch den Mitarbeitern. Es stellt sich daher die Frage, ob diese sich das Wissen darüber selbst beschaffen müssen oder sich darauf verlassen können, dass Arbeitgeber ihnen das notwendige Wissen vermitteln.