CareLit Fachartikel
Nach Minusangebot der Kassen: Physiotherapieverbände leiten Schiedsverfahren über Vergütungssätze ein
N.N. · physiotherapie · 2025 · Heft 1 · S. 20 bis 21
Dokument
323794
CareLit-ID
Jahr
2025
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Fristgerecht zum 31. Dezember 2024 haben die maßgeblichen Physiotherapieverbände die Vergütungsvereinbarung, die Anlage 2 des Bundesrahmenvertrags, mit dem GKV-Spitzenverband gekündigt. Bei den Verhandlungen über die Vergütungsvereinbarung am 19. November 2024 sind der GKV-Spitzenverband und die maßgeblichen Physiotherapieverbände jedoch nicht zu einer Einigung gekommen. Daher wurde ein Schiedsverfahren eingeleitet.
Schlagworte
PHYSIOTHERAPIE
ENTWICKLUNG
GESUNDHEITSWESEN
SCHIEDSSTELLE
STUDIE
VEREINBARUNG
VERGLEICH
Betrachtung
Gkv-Spitzenverband
Physiotherapieverbände
Maßgeblichen
Schiedsverfahren
Verhandlungen
Vergütung
Kassen
Vergütungsvereinbarung