CareLit Fachartikel

Die Rechtsfrage: Gelten Verordnungen stationsübergreifend, und wie ist die Haftung geregelt?

Schlegel, T. · ergopraxis · 2025 · Heft 1 · S. 45 bis 45

Dokument
323808
CareLit-ID
Jahr
2025
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
ja
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
ergopraxis
Autor:innen
Schlegel, T.
Ausgabe
Heft 1 / 2025
Jahrgang 18
Seiten
45 bis 45
Erschienen: 2025-01-09 13:00:00
ISSN
1439-2283

Zusammenfassung

In unserer Klinik kommt es vor, dass Patient*innen auf die Intensivstation verlegt werden müssen. Aus unserer Sicht und in Absprache mit dem Fachpersonal der Intensivstation könnten wir die Atemtherapie auch nach dem Stationswechsel fort führen. Gilt die Verordnung über den Stationswechsel hinaus? Auch, wenn Patient*innen anschließend zum Beispiel wieder auf die orthopädische Station verlegt werden? Wer haftet für Behandlungsfehler? Therapeutin aus Baden-Württemberg

Schlagworte

Gesundheit Pflege Behandlungsfehler Atemtherapie Krankenhausträger Arbeitsrecht ergopraxis