CareLit Fachartikel
Die Rechtsfrage: Gelten Verordnungen stationsübergreifend, und wie ist die Haftung geregelt?
Schlegel, T. · ergopraxis · 2025 · Heft 1 · S. 45 bis 45
Dokument
323808
CareLit-ID
Jahr
2025
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
ja
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In unserer Klinik kommt es vor, dass Patient*innen auf die Intensivstation verlegt werden müssen. Aus unserer Sicht und in Absprache mit dem Fachpersonal der Intensivstation könnten wir die Atemtherapie auch nach dem Stationswechsel fort führen. Gilt die Verordnung über den Stationswechsel hinaus? Auch, wenn Patient*innen anschließend zum Beispiel wieder auf die orthopädische Station verlegt werden? Wer haftet für Behandlungsfehler? Therapeutin aus Baden-Württemberg
Schlagworte
Gesundheit
Pflege
Behandlungsfehler
Atemtherapie
Krankenhausträger
Arbeitsrecht
ergopraxis