I. Tarifrecht Auszahlung des Guthabens auf einem Zeitwertkonto – Beendigung des Arbeitsverhältnisses
N.N. · Zeitschrift für Tarifrecht · 2025 · Heft 1 · S. 1 bis 5
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Orientierungssätze 1. § 6 Abs. 2 TV ZWK verpflichtet den Arbeitgeber, das Wertguthaben auf dem Zeitwertkonto nach Ausscheiden des Arbeitnehmers aus dem Arbeitsverhältnis unverzüglich an diesen auszuzahlen, sofern eine Abgeltung durch bezahlte Freistellung oder eine Übertragung auf die Deutsche Rentenversicherung Bund bzw. einen anderen Arbeitgeber nicht möglich ist. Der Arbeitnehmer hat nach seinem Ausscheiden keinen Anspruch auf Fortführung des Zeitwertkontos oder Aufschub der Auszahlung (Rn. 16). 2. § 6 Abs. 2 TV ZWK erfasst sämtliche Beendigungsformen eines Arbeitsverhältnisses (Rn. 16 ff. ).