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I. Tarifrecht Auszahlung des Guthabens auf einem Zeitwertkonto – Beendigung des Arbeitsverhältnisses

N.N. · Zeitschrift für Tarifrecht · 2025 · Heft 1 · S. 1 bis 5

Dokument
323874
CareLit-ID
Jahr
2025
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 1 / 2025
Jahrgang 39
Seiten
1 bis 5
Erschienen: 2025-01-14 10:19:18
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Orientierungssätze 1. § 6 Abs. 2 TV ZWK verpflichtet den Arbeitgeber, das Wertguthaben auf dem Zeitwertkonto nach Ausscheiden des Arbeitnehmers aus dem Arbeitsverhältnis unverzüglich an diesen auszuzahlen, sofern eine Abgeltung durch bezahlte Freistellung oder eine Übertragung auf die Deutsche Rentenversicherung Bund bzw. einen anderen Arbeitgeber nicht möglich ist. Der Arbeitnehmer hat nach seinem Ausscheiden keinen Anspruch auf Fortführung des Zeitwertkontos oder Aufschub der Auszahlung (Rn. 16). 2. § 6 Abs. 2 TV ZWK erfasst sämtliche Beendigungsformen eines Arbeitsverhältnisses (Rn. 16 ff. ).

Schlagworte

SOZIALRECHT ZEITSCHRIFT ARBEITGEBER ARBEITNEHMER RENTENVERSICHERUNG RENTE TARIFVERTRAG URTEIL RECHT Arbeitsverhältnis Aufschub Zeitschrift für Tarifrecht