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IV. Beamtenrecht Arbeitszeit bei mehrtägiger Dienstreise

N.N. · Zeitschrift für Tarifrecht · 2025 · Heft 1 · S. 1 bis 6

Dokument
323877
CareLit-ID
Jahr
2025
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 1 / 2025
Jahrgang 39
Seiten
1 bis 6
Erschienen: 2025-01-14 10:19:18
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Leitsätze 1. Das unionsrechtliche Arbeitszeitrecht, das lediglich die Kategorien Arbeitsund Ruhezeit kennt, hindert den nationalen Normengeber nicht, eine Zeit während einer mehrtägigen Dienstreise, die unionsrechtlich lediglich Ruhezeit ist, wegen der damit für den Beamten verbundenen Einschränkungen (ganz oder teilweise) auf das Arbeitszeitkonto anzurechnen. 2. Der Begriff der „Wartezeit“ in § 13 Abs. 3 ThürPolAzVO a. F. erfasst bei einer mehrtägigen Dienstreise im Rahmen eines geschlossenen Einsatzes der Bereitschaftspolizei nicht den Zeitraum zwischen dem Ende der dienstlichen Tätigkeit oder der Reise an ein…

Schlagworte

ARBEITSZEIT BERLIN SOZIALRECHT ZEITSCHRIFT ZEIT BEREITSCHAFTSDIENST RICHTLINIE ARBEITGEBER ARBEITNEHMER Bundesregierung Arbeitsplatz Zeitschrift für Tarifrecht