Vergütung von Arbeitsstunden, die Teilzeitbeschäftigte über die vereinbarte Arbeitszeit hinaus leisten.
Dr. von Roetteken, T. · Zeitschrift für Tarifrecht · 2025 · Heft 1 · S. 1 bis 16
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Einleitung § 8 Abs. 1 S. 1, 2 lit. a TVöD/TV-L und vergleichbar gestaltete Tarifverträge sehen die Gewährung vergüteter Zeitschläge für die Leistung von Überstunden vor, d. h. nach § 7 Abs. 7 TVöD/TV-L von Arbeitsstunden, die – auch von Teilzeitbeschäftigten – über die regelmäßige Arbeitszeit von Vollzeitbeschäftigten hinaus geleistet werden. Arbeitsstunden von Teilzeitbeschäftigten, die ohne Überschreitung dieser Grenze „lediglich“ über die individuell vereinbarte Arbeitszeit hinaus geleistet werden, definiert § 7 Abs. 6 TVöD/TV-L als Mehrarbeit, für deren Leistung in § 8 TVöD/TV-L keine Zahlung von Zuschlägen…