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Zum Wehrdienstrecht: Disziplinarische Höchstmaßnahme bei fehlender Verfassungstreue

Prof.Dr. Krebs, K.; Prof. Dr. Nitschke, Altenholz, A. · Die Personalvertretung · 2025 · Heft 1 · S. 24 bis 33

Dokument
323893
CareLit-ID
Jahr
2025
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung
Autor:innen
Prof.Dr. Krebs, K.; Prof. Dr. Nitschke, Altenholz, A.
Ausgabe
Heft 1 / 2025
Jahrgang 25
Seiten
24 bis 33
Erschienen: 2025-01-20 01:16:49
ISSN
1868-7857
DOI

Zusammenfassung

1. Stellt ein Soldat anlässlich einer Befragung durch den Militärischen Abschirmdienst nach Belehrung über die Freiwilligkeit seiner Angaben Unterlagen zur Verfügung, sind sie im gerichtlichen Disziplinarverfahren grundsätzlich als Beweismittel verwertbar. 2. Ein Soldat, der den Holocaust leugnet und auf diese Weise das nationalsozialistische Unrechtsregime verharmlost, verletzt seine Verfassungstreuepflicht und ist aus dem Dienstverhältnis zu entfernen, wenn die Leugnung seiner tatsächlich nationalsozialistischen Gesinnung entspricht (vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 8. 5. 2023 - 2 WDB 13. 22 - NVwZ 2023, 1591 ff.…

Schlagworte

RECHTSPRECHUNG GERICHT NATIONALSOZIALISMUS URTEIL VERLETZUNG FRAU ZEIT ENTSCHEIDUNG POLEN Gesetz Krebs Arbeitsverhältnis Bundesregierung Bescheinigung Beurteilung Deutschland