CareLit Fachartikel

Zum Arbeitsrecht: Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten bei Befristung eines Arbeitsvertrags

N.N. · Die Personalvertretung · 2025 · Heft 1 · S. 33 bis 40

Dokument
323894
CareLit-ID
Jahr
2025
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 1 / 2025
Jahrgang 25
Seiten
33 bis 40
Erschienen: 2025-01-20 01:16:49
ISSN
1868-7857
DOI

Zusammenfassung

Die Befristung eines Arbeitsvertrags ist keine der Mitwirkung der Gleichstellungsbeauftragten unterliegende Maßnahme nach dem Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen.

Schlagworte

FRAU ARBEITGEBER RECHTSPRECHUNG VEREINBARUNG RECHT EINSTELLUNG ENTSCHEIDUNG ARBEITNEHMER NORDRHEIN-WESTFALEN Arbeitsverhältnis Arbeit Bescheinigung Arbeitsplatz Gesetz Arbeitsrecht Arbeitsplatzbeschreibung