CareLit Fachartikel
Zum Arbeitsrecht: Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten bei Befristung eines Arbeitsvertrags
N.N. · Die Personalvertretung · 2025 · Heft 1 · S. 33 bis 40
Dokument
323894
CareLit-ID
Jahr
2025
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Befristung eines Arbeitsvertrags ist keine der Mitwirkung der Gleichstellungsbeauftragten unterliegende Maßnahme nach dem Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen.
Schlagworte
FRAU
ARBEITGEBER
RECHTSPRECHUNG
VEREINBARUNG
RECHT
EINSTELLUNG
ENTSCHEIDUNG
ARBEITNEHMER
NORDRHEIN-WESTFALEN
Arbeitsverhältnis
Arbeit
Bescheinigung
Arbeitsplatz
Gesetz
Arbeitsrecht
Arbeitsplatzbeschreibung