CareLit Fachartikel

Zum Beamtenrecht: Personalvertretungsrechtliches Benachteiligungsverbot im Stellenbesetzungsverfahren

N.N. · Die Personalvertretung · 2025 · Heft 1 · S. 43 bis 45

Dokument
323895
CareLit-ID
Jahr
2025
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 1 / 2025
Jahrgang 25
Seiten
43 bis 45
Erschienen: 2025-01-20 01:16:49
ISSN
1868-7857
DOI

Zusammenfassung

1. Erfolglose Beschwerde eines als Personalrat freigestellten Polizeihauptkommissars in einem Konkurrenzstreitverfahren. 2. Der Inhalt eines in einer Stellenausschreibung enthaltenen Anforderungsprofils ist durch eine entsprechend §133 BGB am objektiven Empfängerhorizont der potenziellen Bewerber orientierte Auslegung zu ermitteln. 3. Das personalvertretungsrechtliche Benachteiligungsverbot verschafft keinen Anspruch darauf, von bestimmten Qualifikationsmerkmalen dispensiert zu werden.

Schlagworte

RECHTSPRECHUNG AUSBILDUNG BERLIN ENTWICKLUNG RECHT BEWERBUNG FRAU LEISTUNG VERLETZUNG Beurteilung Auswahlkriterien Gesetz Die Personalvertretung