CareLit Fachartikel
Zum Beamtenrecht: Personalvertretungsrechtliches Benachteiligungsverbot im Stellenbesetzungsverfahren
N.N. · Die Personalvertretung · 2025 · Heft 1 · S. 43 bis 45
Dokument
323895
CareLit-ID
Jahr
2025
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
1. Erfolglose Beschwerde eines als Personalrat freigestellten Polizeihauptkommissars in einem Konkurrenzstreitverfahren. 2. Der Inhalt eines in einer Stellenausschreibung enthaltenen Anforderungsprofils ist durch eine entsprechend §133 BGB am objektiven Empfängerhorizont der potenziellen Bewerber orientierte Auslegung zu ermitteln. 3. Das personalvertretungsrechtliche Benachteiligungsverbot verschafft keinen Anspruch darauf, von bestimmten Qualifikationsmerkmalen dispensiert zu werden.
Schlagworte
RECHTSPRECHUNG
AUSBILDUNG
BERLIN
ENTWICKLUNG
RECHT
BEWERBUNG
FRAU
LEISTUNG
VERLETZUNG
Beurteilung
Auswahlkriterien
Gesetz
Die Personalvertretung