CareLit Fachartikel
Vergütung einer Krankenhausbehandlung bei Überschreitung der oberen Grenzverweildauer
N.N. · Rechtsdepesche · 2025 · Heft 1-2 · S. 24 bis 27
Dokument
323938
CareLit-ID
Jahr
2025
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Leitsatz Krankenhäuser sind auch nach Beendigung der stationären Behandlung eines Versicherten auf Verlangen der Krankenkasse verpflichtet, bei Überschreiten der gemeldeten voraussichtlichen Verweildauer eine medizinische Begründung hierfür an die Krankenkasse zu übermitteln. Damit, dass in der Schlussrechnung und im Entlassdatensatz die Diagnosen und Prozeduren aufgeführt sind, erfüllt das Krankenhaus die Pflicht zur medizinischen Begründung nicht. Kommt das Krankenhaus dem Verlangen der Krankenkasse nicht nach, ist die Krankenkasse berechtigt die Forderung nicht zu erfüllen.
Schlagworte
KRANKENKASSE
VERWEILDAUER
KRANKENHAUS
ENTSCHEIDUNG
BAT
DEMENZ
DRG
HARNWEGSINFEKTION
INFORMATION
Rechtsdepesche