CareLit Fachartikel

Kein Versicherungsschutz Umkehr aus Gesundheitsgründen

Sautter, T. · Sicherheitsbeauftragter · 2025 · Heft 1-2 · S. 40 bis 41

Dokument
324139
CareLit-ID
Jahr
2025
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Sicherheitsbeauftragter
Autor:innen
Sautter, T.
Ausgabe
Heft 1-2 / 2025
Jahrgang 21
Seiten
40 bis 41
Erschienen: 2025-02-03 01:41:43
ISSN
0300-3337
DOI

Zusammenfassung

Greift die gesetzliche Unfallversicherung, wenn ein Beschäftigter aufgrund einer Erkrankung den Weg zur Arbeitsstätte abbricht und zurück nach Hause fährt – ohne die Arbeitsstätte erreicht zu haben? Mit dieser Frage hat sich das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen befasst.

Schlagworte

UNFALL ALLERGIE GERICHT ANERKENNUNG BERLIN BERUFSGENOSSENSCHAFT FRAU LEHRER RHEINLAND-PFALZ Arbeit Versicherungsschutz Epilepsie Sicherheitsbeauftragter