CareLit Fachartikel
Kein Versicherungsschutz Umkehr aus Gesundheitsgründen
Sautter, T. · Sicherheitsbeauftragter · 2025 · Heft 1-2 · S. 40 bis 41
Dokument
324139
CareLit-ID
Jahr
2025
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Greift die gesetzliche Unfallversicherung, wenn ein Beschäftigter aufgrund einer Erkrankung den Weg zur Arbeitsstätte abbricht und zurück nach Hause fährt – ohne die Arbeitsstätte erreicht zu haben? Mit dieser Frage hat sich das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen befasst.
Schlagworte
UNFALL
ALLERGIE
GERICHT
ANERKENNUNG
BERLIN
BERUFSGENOSSENSCHAFT
FRAU
LEHRER
RHEINLAND-PFALZ
Arbeit
Versicherungsschutz
Epilepsie
Sicherheitsbeauftragter