CareLit Fachartikel

»Zwangsmaßnahmen: Die aktuelle Regelung ist verfassungswidrig«

Bierther, I. · Altenpflege · 2025 · Heft 2 · S. 16

Dokument
324160
CareLit-ID
Jahr
2025
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenpflege
Autor:innen
Bierther, I.
Ausgabe
Heft 2 / 2025
Jahrgang 21
Seiten
16
Erschienen: 2025-02-03 02:24:18
ISSN
0341-0455
DOI

Zusammenfassung

Unter bestimmten Voraussetzungen können Behandlungsmaßnahmen auch gegen den Willen des Betroffenen angeordnet und durchgeführt werden. Für eine solche Zwangsbehandlung mussten Menschen in Pflegeheimen bislang ohne Ausnahme ins Krankenhaus verlegt werden. Verfassungsrichter haben diese Regelung nun gekippt.

Schlagworte

KRANKENHAUS FRAU NORM ARZNEIMITTEL AUFNAHME BETREUUNG BUNDESGERICHTSHOF BUNDESREGIERUNG EINRICHTUNG Schizophrenie Altenpflege Deutschland Demenz Neuroleptika