CareLit Fachartikel
»Zwangsmaßnahmen: Die aktuelle Regelung ist verfassungswidrig«
Bierther, I. · Altenpflege · 2025 · Heft 2 · S. 16
Dokument
324160
CareLit-ID
Jahr
2025
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Unter bestimmten Voraussetzungen können Behandlungsmaßnahmen auch gegen den Willen des Betroffenen angeordnet und durchgeführt werden. Für eine solche Zwangsbehandlung mussten Menschen in Pflegeheimen bislang ohne Ausnahme ins Krankenhaus verlegt werden. Verfassungsrichter haben diese Regelung nun gekippt.
Schlagworte
KRANKENHAUS
FRAU
NORM
ARZNEIMITTEL
AUFNAHME
BETREUUNG
BUNDESGERICHTSHOF
BUNDESREGIERUNG
EINRICHTUNG
Schizophrenie
Altenpflege
Deutschland
Demenz
Neuroleptika