Erörterungsverfahren als notwendige Maßnahme der Erlössicherung für ein Klinikum
Dr. med. von Dercks, N. ; von der Höh, S. ; Roschütz, D. · KU-Gesundheitsmanagement · 2025 · Heft 2 · S. 74 bis 75
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Abrechnungsprüfung von Krankenhausrechnungen durch die gesetzlichen Krankenkassen erfolgt gemäß § 275c SGB V und der Prüfverfahrensvereinbarung (PrüfvV). Innerhalb von vier Monaten nach Rechnungseingang kann die Krankenkasse den Medizinischen Dienst (MD) mit einer Einzelfallprüfung beauftragen. Geprüft werden typischerweise Hauptund Nebendiagnosen, Prozedurenkodes und (vermeintliche) Fehlbelegungen. Das Krankenhaus muss dem MD innerhalb von acht Wochen die angeforderten Patientenunterlagen zur Verfügung stellen. Die Krankenkasse muss dem Krankenhaus das Prüfungsergebnis des MD innerhalb von neun Monaten mitt…