CareLit Fachartikel

Zum Beamtenrecht Erschwerniszulage für besondere Einsätze beim Bundesnachrichten dienst

N.N. · Die Personalvertretung · 2025 · Heft 2 · S. 83 bis 88

Dokument
324367
CareLit-ID
Jahr
2025
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 2 / 2025
Jahrgang 25
Seiten
83 bis 88
Erschienen: 2025-02-10 08:43:37
ISSN
1868-7857
DOI

Zusammenfassung

Ist der Aufgabenbereich eines beim Bundesnachrich tendienst beschäftigten Beamten - lediglich - dadurch geprägt, dass er unter Führung einer Dienstlegende (Dienstnamen) im Rahmen der Kooperation mit anderen Behörden oder Partnern erkennbar für den Nachrichtendienst tätig ist, ist eine Erschwerniszulage nach § 22 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 Nr. 12 EZulV nicht zu gewähren.

Schlagworte

AUSBILDUNG ZEIT RECHTSPRECHUNG VORSCHRIFTEN ARBEITSZEIT GRUPPE KOSTEN MITARBEITER VERGLEICH Arbeitnehmer Gesetz Beratung Arbeit Die Personalvertretung