CareLit Fachartikel
Zum Beamtenrecht Erschwerniszulage für besondere Einsätze beim Bundesnachrichten dienst
N.N. · Die Personalvertretung · 2025 · Heft 2 · S. 83 bis 88
Dokument
324367
CareLit-ID
Jahr
2025
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ist der Aufgabenbereich eines beim Bundesnachrich tendienst beschäftigten Beamten - lediglich - dadurch geprägt, dass er unter Führung einer Dienstlegende (Dienstnamen) im Rahmen der Kooperation mit anderen Behörden oder Partnern erkennbar für den Nachrichtendienst tätig ist, ist eine Erschwerniszulage nach § 22 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 Nr. 12 EZulV nicht zu gewähren.
Schlagworte
AUSBILDUNG
ZEIT
RECHTSPRECHUNG
VORSCHRIFTEN
ARBEITSZEIT
GRUPPE
KOSTEN
MITARBEITER
VERGLEICH
Arbeitnehmer
Gesetz
Beratung
Arbeit
Die Personalvertretung