CareLit Fachartikel
Gleichbehandlungsanspruch von Gewerkschaften auf Freistellung und Kostenübernahme von Personalratsmitgliedern für Schulungsveranstaltungen
N.N. · Die Personalvertretung · 2025 · Heft 2 · S. 93 bis 96
Dokument
324369
CareLit-ID
Jahr
2025
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
1. Es gibt keinen Gleichbehandlungsanspruch der in der Dienststelle vertretenen Gewerkschaften auf Freistellung und Kostenübernahme von Personalrats mitgliedern für die jeweils von ihnen angebotenen Schulungsveranstaltungen. Die Freistellung und Kos tenübernahme ist vielmehr allein am Maßstab von § 42 Abs 5 LPVG NRW zu messen.
Schlagworte
PERSONALRAT
RECHTSPRECHUNG
KOSTEN
ENTSCHEIDUNG
DIGITALISIERUNG
ERLASS
GEWERKSCHAFT
PERSONALVERTRETUNGSRECHT
VORSCHRIFTEN
Beratung
Gesetz
Die Personalvertretung