Rechtliche Regelungen über den Beruf und die Arbeitsweise von Psychotherapeuten und Psychologen
N.N. · ErgoMed · 2025 · Heft 1 · S. 32 bis 33
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Unter dem Begriff der Psychotherapie versteht man nach § 1 Abs. 2 des Gesetzes über den Beruf der Psychotherapeutin und des Psychotherapeuten (Psychotherapeutengesetz – PsychThG)1 „jede mittels wissenschaftlich geprüfter und anerkannter psychotherapeutischer Verfahren oder Methoden berufsoder geschäftsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Störungen mit Krankheitswert, bei denen Psychotherapie indiziert ist“. Nach § 1 Abs. 2 PsychThG ist „im Rahmen einer psychotherapeutischen Behandlung (…) eine somatische Abklärung herbeizuführen“. Nicht zur Ausübung gehören „Tätigkeiten, die…