CareLit Fachartikel

Sichere Verwendung von Maschinen Warum Betreiber keine CE-Kennzeichnung versehen sollten

Grafe, R. ; Hannweber, H. · Sicherheitsingenieur · 2025 · Heft 1-2 · S. 16 bis 18

Dokument
324508
CareLit-ID
Jahr
2025
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Sicherheitsingenieur
Autor:innen
Grafe, R. ; Hannweber, H.
Ausgabe
Heft 1-2 / 2025
Jahrgang 10
Seiten
16 bis 18
Erschienen: 2025-02-17 09:58:31
ISSN
0300-3329
DOI

Zusammenfassung

Die nachträgliche CE-Kennzeichnung einer bereits in Betrieb befindlichen Maschine ist nicht nur unnötig, sondern kann für Betreiber auch rechtliche Fallstricke bergen. Wer sich durch das Anbringen der Kennzeichnung zum Hersteller erklärt, muss umfangreiche Pflichten erfüllen und haftet im Schadensfall.

Schlagworte

BETREIBER SICHERHEIT BETRIEB UNFALL ARBEITSSCHUTZ BEURTEILUNG DATENBANK HILFE PROBLEM Berlin Technik Arbeitsplatz Sicherheitsingenieur