CareLit Fachartikel
Sichere Verwendung von Maschinen Warum Betreiber keine CE-Kennzeichnung versehen sollten
Grafe, R. ; Hannweber, H. · Sicherheitsingenieur · 2025 · Heft 1-2 · S. 16 bis 18
Dokument
324508
CareLit-ID
Jahr
2025
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die nachträgliche CE-Kennzeichnung einer bereits in Betrieb befindlichen Maschine ist nicht nur unnötig, sondern kann für Betreiber auch rechtliche Fallstricke bergen. Wer sich durch das Anbringen der Kennzeichnung zum Hersteller erklärt, muss umfangreiche Pflichten erfüllen und haftet im Schadensfall.
Schlagworte
BETREIBER
SICHERHEIT
BETRIEB
UNFALL
ARBEITSSCHUTZ
BEURTEILUNG
DATENBANK
HILFE
PROBLEM
Berlin
Technik
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Sicherheitsingenieur