I. Tarifrecht Außertariflicher Angestellter – Vergütungsabstand zur höchsten tariflichen Vergütung
N.N. · Zeitschrift für Tarifrecht · 2025 · Heft 2 · S. 1 bis 4
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Orientierungssätze 1. Wollen die Tarifvertragsparteien für das Herausfallen aus dem persönlichen Geltungsbereich eines Tarifvertrags einen bestimmten Mindestabstand zwischen dem höchsten Tarifentgelt und dem Entgelt außertariflich Beschäftigter festlegen, müssen sie eine entsprechende tarifliche Abstandsklausel hinreichend klar und deutlich in den Tarifvertrag aufnehmen (Rn. 15). 2. Die Tarifautonomie und der dadurch den Tarifvertragsparteien eingeräumte weite Gestaltungsspielraum verbietet ein „Nachbessern“ vermeintlich „ungerechter“ tariflicher Bestimmungen durch die Gerichte für Arbeitssachen zugunsten der ei…