CareLit Fachartikel
E-Rechnung in Tagespflegen
Klein, A-.C. · Tagespflege · 2025 · Heft 2 · S. 16 bis 17
Dokument
324528
CareLit-ID
Jahr
2025
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
SEIT DEM 1. JANUAR 2025 SIND ALLE UNTERNEHMEN in Deutschland verpflichtet, elektronische Rechnungen, so genannte E-Rechnungen empfangen zu können. Aus diesem Grund müssen sich auch Tagespflegen, sofern noch nicht geschehen, auf die neuen Anforderungen einstellen.
Schlagworte
UNTERNEHMEN
ZIEL
BETRUG
EINWILLIGUNG
INTERNET
KOSTEN
PFLEGE
SOFTWARE
ZEIT
Deutschland
Tagespflege