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Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen - kein Fortbestand des Unterlagenschutzes für das erstmalig in zumindest einem Mitgliedstaat der EU zugelassene Arzneimitte…

N.N. · Kranken- und Pflegeversicherung · 2025 · Heft 1 · S. 28 bis 32

Dokument
324721
CareLit-ID
Jahr
2025
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Kranken- und Pflegeversicherung
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 1 / 2025
Jahrgang 77
Seiten
28 bis 32
Erschienen: 2025-02-25 12:33:29
ISSN
1865-0732
DOI

Zusammenfassung

Sachverhalt: [1] Im Streit steht die Nutzenbewertung des Arzneimittels Sool antra*. [2] Die Klägerin ist ein pharmazeutischer Unternehmer und ver treibt seit dem 1. 6. 2015 das Fertigarzneimittel Soolantra® mit dem Wirkstoff Ivermectin in Deutschland. Dieses wurde in Deutschland vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizin produkte am 29. 4. 2015 zur topischen Behandlung von Hauter krankungen (entzündliche Läsionen der Ro sazea) bei Erwachsenen zugelassen, unterlag der Verschrei bungspflicht und erhielt Unterlagenschutz. [3] Zuvor war mit dem Arzneimittel Stromectol® erstmals ein Humanarzneimittel mit dem Wir…

Schlagworte

ARZNEIMITTEL RECHT URTEIL WISSENSCHAFT GESETZ FRANKREICH INDIKATION VEREINBARUNG ENTSCHEIDUNG Deutschland Asthma Asthma bronchiale Berlin Krankenversicherung Azacitidin Apotheker