Kostenerstattung für eine Kryokonservierung von Samenzellen
N.N. · Kranken- und Pflegeversicherung · 2025 · Heft 1 · S. 22 bis 26
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Sachverhalt: [1] Die Beteiligten streiten über die Erstattung der Kosten für eine Kryokonservierung von Samenzellen. [2] Der 1999 geborene Kläger beantragte bei der beklagten Krankenkasse (KK) erfolglos die Übernahme der Kosten einer Kryokonservierung von ihm stammender Keimzellen (Sperma) vor der Durchführung einer beabsichtigten Geschlechtsanglei chung von Mann zu Frau (Bescheid vom 4. 1. 2022; Wider spruchsbescheid vom 7. 4. 2022). Während des Widerspruchsver fahrens schloss der Kläger mit der E GmbH einen Vertrag über die Kryokonservierung und Lagerung von reproduktivem Ejaku lat auf unbestimmte Zeit