Arzneimittelnutzenbewertung - keine Ermächtigung des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Erweiterung des diesbezüglichen Anwendungsbereichs in seiner Verfahrensordnung
N.N. · Kranken- und Pflegeversicherung · 2025 · Heft 1 · S. 32 bis 35
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Sachverhalt: [1] Im Streit steht die Nutzenbewertung des Kombinationsarz neimittels Trimbow* im Anwendungsgebiet Asthma bronchiale. [2] Die Klägerin ist ein pharmazeutischer Unternehmer und ver treibt seit dem 15. 8. 2017 das Fertigarzneimittel Trimbow® in Deutschland. Dieses ist eine fixe Kombination der bekannten Wirkstoffe Beclometason, Formoterol und Glycopyrronium, die seit 17. 7. 2017 zunächst nur für die Behandlung der chronisch obstruktiven Lungenerkrankung (COPD) bei Erwachsenen erst mals zugelassen war, der Verschreibungspflicht unterlag und für die ein neuer Unterlagenschutz erteilt worden war.