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Der besondere Kündigungsschutz eines Schwerbehinderten bzw. eines ihm gleichge stellten Arbeitnehmers im öffentlichen Dienst - Teil 1
Schiller, S. · Behinderung und Recht · 2025 · Heft 1 · S. 1 bis 9
Dokument
324785
CareLit-ID
Jahr
2025
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Sofern ein Schwerbehinderter bzw. ein ihm gleichgestellter Arbeitnehmer bspw. eine (wiederholte oder besonders schwere) arbeitsrechtliche Pflichtverletzung begeht, kann sich die Frage nach einer arbeitgeberseitig auszusprechenden Kündigung stellen. Da ein solcher Arbeitnehmer jedoch auf grund seiner Schwerbehinderung bzw. seiner Gleichstellung in erhöhtem Maße schutzbedürftig ist, genießt er regelmäßig einen besonderen Kündigungsschutz. Mit der Ausgestaltung dieses Sonderkündigungsschutzes beschäftigt sich der vorlie gende Aufsatz.
Schlagworte
ARBEITGEBER
ARBEITNEHMER
BEHINDERUNG
BEHINDERTER
ANERKENNUNG
GUTACHTEN
ENTSCHEIDUNG
ARBEITSPLATZ
VERBOT
Arbeitsrecht
Arbeit
Arbeitsverhältnis
Berufsausbildung
Gesetz
Beurteilung
Deutschland