CareLit Fachartikel
Chaos bei der Verordnung bestimmter Wundbehandlungsprodukte
Pohl, J. · Wundmanagement · 2025 · Heft 1 supp · S. 20 bis 21
Dokument
324796
CareLit-ID
Jahr
2025
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Seit Anfang Dezember sind „sonstige Produkte zur Wundbehandlung“ nicht mehr in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erstattungsfähig – wenn sie nicht einen speziellen Nutzennachweis erbracht haben. Bisher hat kein Produkt einen solchen Nachweis erbringen können. Mit dem Ablauf der Übergangsfrist für die unter anderem antimikrobiell wirkenden Wundverbände gab es Bemühungen um eine außergesetzliche Lösung, bisher vergeblich. Damit wird das Chaos leider perfekt, meint Gastautorin Juliane Pohl, Wundexpertin des Bundesverbands Medizintechnologie (BVMed).
Schlagworte
ANTIBIOTIKA
AUFNAHME
BUNDESREGIERUNG
GESETZ
GESUNDHEITSWESEN
KRANKE
POLITIK
WUNDBEHANDLUNG
WUNDE
Krankenversicherung
Wundmanagement
Berlin
Arzneimittel