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Die Rechtsfrage: Muss ich sichtbar radikale Menschen behandeln?

Schlegel, T. · ergopraxis · 2025 · Heft 3 · S. 45 bis 45

Dokument
325206
CareLit-ID
Jahr
2025
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
ergopraxis
Autor:innen
Schlegel, T.
Ausgabe
Heft 3 / 2025
Jahrgang 18
Seiten
45 bis 45
Erschienen: 2025-02-27 13:00:00
ISSN
1439-2283

Zusammenfassung

Ein Patient mit deutlich erkennbaren rechtsradikalen Tattoos kommt in meine Praxis. Aufgrund der extremen politischen Richtung möchte ich ihn eigentlich nicht behandeln. Muss ich das trotzdem tun? Ab wann greift das Hausrecht? Was ist, wenn dieser Patient sich rufschädigend auf meine Praxis auswirkt, weil er sich mit diesen Tattoos in den Praxisräumen aufhält? Therapeutin aus Bayern

Schlagworte

Gesundheit Pflege Tattoos Patient Praxis Behandeln Meine Rechtsradikalen Richtung Hausrecht Bayern Deutlich Erkennbaren Kommt ergopraxis