CareLit Fachartikel
Rund um die Elternzeit
Bährle, R. J. · Ergotherapie & Rehabilitation · 2025 · Heft 3 · S. 32 bis 35
Dokument
325211
CareLit-ID
Jahr
2025
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
n den meisten Fällen schließt sich an die nachgeburtliche Mutterschutzfrist eine Elternzeit nach dem Bundeselterngeld und Elternzeitgesetz (BEEG) an. Die Möglichkeit, sich unbezahlt von der Verpflichtung zur Arbeitsleistung freistellen zu lassen, um sich der Betreuung und Erziehung des leiblichen oder eines adop tierten Kindes zu widmen, steht Mutter und Vater getrennt zu. Anspruch auf Elternzeit besteht auch, wenn es sich um ein Stiefkind, bereits angenommenes (adoptiertes) Kind oder ein Kind in Adoptivpflege handelt.
Schlagworte
ARBEITGEBER
ARBEITNEHMER
KIND
ARBEITSPLATZ
ZEIT
ENTSCHEIDUNG
GEBURT
ARBEITSVERTRAG
GESETZ
Arbeitsverhältnis
Copyright
Arbeitsleistung
Arbeit
Diagnostik
Auszubildende
Schwangerschaft