CareLit Fachartikel

II. Allgemeines Arbeitsrecht Rechtsweg – Arbeitnehmereigenschaft – Dozent – Heilpraktikerschule – Crowdworker

N.N. · Zeitschrift für Tarifrecht · 2025 · Heft 3 · S. 1 bis 2

Dokument
325280
CareLit-ID
Jahr
2025
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 3 / 2025
Jahrgang 39
Seiten
1 bis 2
Erschienen: 2025-03-10 02:25:21
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Wer an einer allgemeinbildenden Schule unterrichtet, ist in der Regel Arbeitnehmer, auch wenn er seine Tätigkeit nebenberuflich ausübt. Dagegen können etwa Volkshochschuldozenten und Musikschullehrer, die außerhalb schulischer Lehrgänge unterrichten, oder Lehrkräfte, die nur Zusatzunterricht erteilen, als freie Mitarbeiter beschäftigt werden.

Schlagworte

SOZIALRECHT ZEITSCHRIFT RECHTSPRECHUNG EINRICHTUNG HEILPRAKTIKER MITARBEITER RISIKO Arbeitsrecht Arbeitnehmer Arbeitsverhältnis Zeitschrift für Tarifrecht