CareLit Fachartikel
II. Allgemeines Arbeitsrecht Rechtsweg – Arbeitnehmereigenschaft – Dozent – Heilpraktikerschule – Crowdworker
N.N. · Zeitschrift für Tarifrecht · 2025 · Heft 3 · S. 1 bis 2
Dokument
325280
CareLit-ID
Jahr
2025
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Wer an einer allgemeinbildenden Schule unterrichtet, ist in der Regel Arbeitnehmer, auch wenn er seine Tätigkeit nebenberuflich ausübt. Dagegen können etwa Volkshochschuldozenten und Musikschullehrer, die außerhalb schulischer Lehrgänge unterrichten, oder Lehrkräfte, die nur Zusatzunterricht erteilen, als freie Mitarbeiter beschäftigt werden.
Schlagworte
SOZIALRECHT
ZEITSCHRIFT
RECHTSPRECHUNG
EINRICHTUNG
HEILPRAKTIKER
MITARBEITER
RISIKO
Arbeitsrecht
Arbeitnehmer
Arbeitsverhältnis
Zeitschrift für Tarifrecht