III. Personalvertretungsund Betriebsverfassungsrecht Versetzung – Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats
N.N. · Zeitschrift für Tarifrecht · 2025 · Heft 3 · S. 1 bis 7
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Orientierungssätze 1. Schriftstücke, die der Arbeitgeber anlässlich einer Bewerbung – allein oder zusammen mit dem jeweiligen Bewerber – angefertigt hat, gehören nur dann zu den dem Betriebsrat nach § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG vorzulegenden Unterlagen, wenn sie vom Arbeitgeber bei der Auswahlentscheidung berücksichtigt wurden (Rn. 17). 2. Eine geplante Versetzung verstößt nicht iSv. § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG gegen ein Gesetz, wenn der Arbeitgeber im Rahmen eines Auswahlverfahrens unter Verletzung der betrieblichen Mitbestimmung Personalfragebogen verwendet und Beurteilungsgrundsätze oder Auswahlrichtlinien angewend…