Schadensersatzanspruch bei unterbliebener Zielvereinbarung
N.N. · Anästhesiologie und Intensivmedizin · 2025 · Heft 3 · S. 25 bis 29
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
n Chefarztverträgen ist die Vereinbarung von Bonuszahlungen aufgrund Zielvereinbarungen1 gängige Praxis; gelegentlich sind solche Klauseln auch in außertariflichen Verträgen von (leitenden) Oberärzten enthalten. Die Krankenhausträger verwenden dabei oftmals vorformulierte Vertragsbedingungen, die sie den Bewerbern bei Abschluss eines Vertrages vorlegen. Dann handelt es sich um sogenannte Allgemeine Geschäftsbedingungen (§ 305 Bürgerliches Gesetzbuch – BGB). Eine durchaus übliche Regelung ist dabei, dass die Ziele zwar zwischen Mitarbeitenden und Arbeitgebenden vereinbart werden, allerdings im Falle eines Dissens…