CareLit Fachartikel
Haftung trotz Pflichtendelegation Der Sturz in die ungesicherte Treppenöffnung
Prof. Dr. Wilrich, T. · Sicherheitsingenieur · 2025 · Heft 3 · S. 40 bis 43
Dokument
325441
CareLit-ID
Jahr
2025
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das OLG Frankfurt verurteilte nach einem Sturz auf einer Baustelle den Bauträger zur Erstattung der Sozialversicherungsaufwendungen an die Berufsgenossenschaft – obwohl er die Sicherheitspflichten auf das Bauunternehmen übertragen hatte. Das Bauunternehmen haftete auch – obwohl es einer Weisung des selbstständigen Bauleiters folgte.
Schlagworte
MITARBEITER
URTEIL
GERICHT
VERTRAG
BERUFSGENOSSENSCHAFT
RECHT
ARBEITER
GESUNDHEIT
LEBEN
Arbeitsschutz
Arbeitsleistung
Arbeitsplatz
Beleuchtung
Arbeit
Boden
Arbeitnehmer