CareLit Fachartikel
Die Arzthaftungsansprüche nach einer Nierensteinentfernung
N.N. · Rechtsdepesche · 2025 · Heft 3-4 · S. 100 bis 102
Dokument
325524
CareLit-ID
Jahr
2025
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Leitsatz Das Schmerzensgeld soll dem Geschädigten einen Ausgleich für die erlittenen immateriellen Schäden und eine Genugtuung für das zugefügte Leid bieten. Die Höhe des Schmerzensgeldes wird anhand einer wertenden Gesamtschau aller relevanten Kriterien festgelegt, ohne eine schematische oder zergliedernde Herangehensweise.
Schlagworte
SCHMERZENSGELD
BEHANDLUNGSFEHLER
ENTSCHEIDUNG
GERICHT
PFLEGEVERSICHERUNG
AUFNAHME
BEURTEILUNG
BRANDENBURG
FACHGEBIET
Antibiose
Sepsis
Krankenhaus
Rechtsdepesche