CareLit Fachartikel

Zur Anerkennung und Entschädigung eines Impfschadens nach dem Infektionsschutzgesetz

Schmidt-Graumann , A. · PflegeRecht · 2025 · Heft 3 · S. 194 bis 199

Dokument
325612
CareLit-ID
Jahr
2025
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht
Autor:innen
Schmidt-Graumann , A.
Ausgabe
Heft 3 / 2025
Jahrgang 29
Seiten
194 bis 199
Erschienen: 2025-03-24 02:32:39
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Leitsätze des Gerichts: 1. Auch für die Anerkennung und Entschädigung von mut maßlichen Impfschäden nach mRNA-lmpfungen gegen COVID 19 gelten die allgemeinen Grundsätze des Impfschadens rechts. Danach müssen die po tenziell schädigende Einwirkung (Impfung), die gesundheitliche Schädigung (unübliche Impf reaktion) und die Schädigungs folge (Dauerleiden) nachgewie sen, nicht nur wahrscheinlich sein. Nur für den ursächlichen Zusammenhang zwischen die sen drei Gliedern der Beweis kette genügt der Beweisgrad der Wahrscheinlichkeit. Maß geblich hierfür ist der aktuelle Erkenntnisstand der medizini schen Wissenschaft.

Schlagworte

IMPFUNG ANERKENNUNG GERICHT COVID-19 ENTSCHEIDUNG GUTACHTEN INFEKTIONSSCHUTZGESETZ FIXIERUNG RECHTSPRECHUNG Blutkörperchen Brustschmerzen Beurteilung Coronavirus Anämie Ärzte Dokumentation