Zur Anerkennung und Entschädigung eines Impfschadens nach dem Infektionsschutzgesetz
Schmidt-Graumann , A. · PflegeRecht · 2025 · Heft 3 · S. 194 bis 199
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Leitsätze des Gerichts: 1. Auch für die Anerkennung und Entschädigung von mut maßlichen Impfschäden nach mRNA-lmpfungen gegen COVID 19 gelten die allgemeinen Grundsätze des Impfschadens rechts. Danach müssen die po tenziell schädigende Einwirkung (Impfung), die gesundheitliche Schädigung (unübliche Impf reaktion) und die Schädigungs folge (Dauerleiden) nachgewie sen, nicht nur wahrscheinlich sein. Nur für den ursächlichen Zusammenhang zwischen die sen drei Gliedern der Beweis kette genügt der Beweisgrad der Wahrscheinlichkeit. Maß geblich hierfür ist der aktuelle Erkenntnisstand der medizini schen Wissenschaft.